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   BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13   

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https://dejure.org/2013,23921
BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13 (https://dejure.org/2013,23921)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 5 B 33.13 (https://dejure.org/2013,23921)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 (https://dejure.org/2013,23921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründungspflicht bei der Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt insoweit die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besteht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13
    Die im Rahmen des Schriftsatzes vom 28. April 2013 erfolgte Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde beschränkt sich auf eine ausführliche Darstellung der Entstehungsgeschichte der Neufassung und der Aufhebung des § 18b Abs. 5 Satz 1 BAföG durch das Zweiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, Ausführungen dazu, dass die aufgeworfene Frage über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat sowie Hinweisen auf einschlägige fachgerichtliche Rechtsprechung, ein Petitionsverfahren, eine Stellungnahme aus dem kirchlichen Bereich und auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2011 (1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13
    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 58.11

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für ein aus Einzel- und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2013 - 5 B 33.13
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. Beschluss vom 4. April 2012 - BVerwG 5 B 58.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 50.14

    Zuordnung der Einlagenkreditinstitute und der Wertpapierhandelsunternehmen zu

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2014 - 10 B 49.14

    Zur Überprüfungspflicht des Gesetzgebers bei Sonderabgaben mit

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschluss vom 22. August 2013 - BVerwG 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 3 B 46.14

    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der

    Dabei muss sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage bezieht, substanziiert auseinandersetzen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2 und vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 44.13

    Berücksichtigung eines Beurteilungsspielraums bei der richterlichen Überprüfung

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffes die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (vgl. Beschlüsse vom 22. August 2013 - BVerwG 5 B 33.13 - juris Rn. 2 m.w.N. und vom 30. Januar 2014 - BVerwG 5 B 44.13 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 35.14

    Anspruch eines Taxiunternehmers auf Anfahrt und Benutzung des Taxenspeichers am

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substanziiert auseinandersetzt (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2 und vom 4. April 2012 - 5 B 58.11 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 52.16

    Ablösebetrag; Anteilsschädigung; Bruchteilsrestitution; Durchgriffshaftung;

    Im Übrigen lässt die Beschwerde eine substantiierte Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts vermissen (vgl. dazu Beschluss vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.02.2017 - 8 B 53.16

    Verpflichtung des Rechtsnachfolgers während der NS-Herrschaft enteigneter

    Im Übrigen lässt die Beschwerde eine substantiierte Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts vermissen (vgl. dazu Beschluss vom 22. August 2013 - 5 B 33.13 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 3 B 65.14

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Vorschleusungserlaubnis zur vorrangigen

  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 43.13

    Rechtmäßigkeit des Ordnungsrufs gegenüber einem Ratsmitglied in der öffentlichen

  • BVerwG, 17.04.2014 - 8 B 62.13

    Anforderungen an die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 N 19.15

    Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags; unzureichende Darlegung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2017 - 11 N 106.15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 11 N 96.14

    Ersetzung der Entscheidungsbegründung durch Bezugnahme auf andere Entscheidungen,

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